Satzung

§ 1 

Der Gemeinnützige Verein: Karibu 

                                                  Bildung in Kenia

mit Sitz in Berlin, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung von Schulen in Kenia, zunächst der Brenda Friends Girls Highschool Misikhu, der Misikhu Friends Secondary School und der Misikhu Primary School in Misikhu, Western Province. Die Förderung umfasst sowohl die gesamten Schulen (Ausbau, Lehrmittel, technologische Ausstattung und dgl.) als auch die Förderung einzelner Schüler/innen durch Übernahme von Schulgebühren und sonstigen Ausgaben für diese Schüler/innen.

Der Satzungszweck wird verfolgt durch die finanzielle Unterstützung der Schulen und ihrer Schüler/innen und durch ehrenamtliche Tätigkeiten vor Ort. Es wird ein Spendenkonto eingerichtet.

                                                            § 2

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen.

                                                            § 3

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mittel des Vereins werden durch Spenden gebildet. Die Mittel werden zeitnah und unmittelbar den genannten Schulen zugesandt.

                                                            § 4

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

                                                            § 5

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an UNICEF, die es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.

                                                            § 6

Mitglied kann jede Person über 16 Jahre werden, die die Satzung schriftlich anerkennt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10 € pro Jahr. Eintritt in und Austritt aus dem Verein muss schriftlich erfolgen.

                                                            § 7

Die Organe des Vereins sind:

Die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich in Berlin statt. Zum Termin wird schriftlich 14 Tage vorher eingeladen. Die Vereinsleitung erstellt ein Protokoll der Mitgliederversammlung. Beschlüsse werden mit zweidrittel Mehrheit gefasst.

Die Vereinsleitung (der Vorstand). Die Vereinsleitung besteht aus einer von der Mitgliederversammlung (Gründungsversammlung) gewählten Person. Ihr obliegt es die Gelder des Vereins zu verwalten, über Mitgliedsbeiträge und Spenden buch zu führen und die Spenden an die zu fördernden Schulen in Kenia zu überweisen.

Gründungsmitglieder des Vereins sind:

Andrea Voß, Berlin

Hendrieke Voß, Berlin

Martin Streb, Hamburg

 

Bildung in Kenia